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Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetz noch zeitgemäß?

Münster, 18.03.2025 Am gestrigen Montag, 17.03.2025 fand die erste Diözesanversammlung des Jahres im KönzgenHaus in Haltern am See statt.

Bei schönstem Wetter diskutierten kfd-Delegierte und Gäste aus dem ganzen Bistum über den § 218, sowohl digital und als auch vor Ort: Ist die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetz noch zeitgemäß? Die Politologin, Theologin und Gleichberechtigungsfachfrau Dr. Antje Schrupp hielt einen spannenden Fachvortrag zum Thema. Im Anschluss versammelten sich die Frauen in Kleingruppen, sammelten Fragen und tauschten Meinungen dazu aus. Auch die gesamte kfd beschäftigt sich gerade bundesweit mit dem Thema des § 218 und dem Schwangerschaftsabbruch und befindet sich in einem verbandsinternen Meinungsbildungsprozess.

Das zweite wichtige Thema der gut besuchten Versammlung war der Zukunftsprozess des Diözesanverbandes Münster: Unter dem Motto "BESTÄNDIG NEU - kfd für morgen" findet gerade eine Planungs- und Experimentierphase statt. Berichte aus dem Diözesanbüro stießen auf reges Interesse und rundeten das gelungene Treffen ab.

 

Bilder von der Veranstaltung finden Sie in unserer Fotogalerie.

Das Vorstandsteam aus Petra Becker, Reinhilde Riesenbeck und Jutta Lutterbey (vlnr) und Gastreferentin Dr. Antje Schrupp (2. von rechts) (Foto: Andrea Temming)

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