Mehr Sicherheit für die Opfer von häuslicher Gewalt
Opfer häuslicher Gewalt werden in Deutschland unzureichend geschützt.
In Spanien gibt es schon seit 2009 die Möglichkeit, Täter*innen mit einer Fußfessel elektronisch zu überwachen. So kann zum Beispiel sichergestellt werden, dass sich die Täter*innen nicht entgegen gerichtlicher Anordnung der Wohnung des Opfers nähern. So konnte die Zahl der Femizide um 25% reduziert werden. Die Bundesregierung bereitet aktuell einen Gesetzesentwurf vor, der diese Möglichkeit auch in Deutschland vorsieht.
Der erste Referentenentwurf der Gesetzesvorlage wurde von unserem kfd- Bundesverband umfassend kommentiert. Wir als kfd-Diözesanverband Münster schließen uns den Forderungen des Bundesverbandes an.