Staat darf Aufklärung von sexualisierter Gewalt nicht länger den Kirchen überlassen
13 Jahre sind vergangen, seit erste Fälle sexualisierter Gewalt durch katholische Geistliche in Deutschland bekannt geworden sind. Nur neun von 27 Bistümern haben bislang Untersuchungen veröffentlicht. Aus Sicht der kfd in NRW vergeht zu viel Zeit, bis überhaupt die Taten ans Licht kommen. Das Ergebnis: Die Straftaten sind verjährt, Akten nicht mehr auffindbar, Beweise vernichtet. „Wir sehen, dass die Aufklärung voller Versäumnisse ist“, so Elisabeth Bungartz von der kfd in Köln.
Und die Untersuchungen bleiben meist ohne Folgen für die Verantwortlichen. „Die Öffentlichkeit wird laufend über neue Taten sexualisierter Gewalt informiert. Das Entsetzen ist jedes Mal groß, die Verantwortlichen sind in den meisten Fällen verstorben, die anderen arbeiten in den meisten Fällen einfach weiter in ihren Funktionen“ stellt Katharina Brechmann von der kfd in Paderborn fest.
Jede Diözese entscheidet anders über die Ausrichtung der Untersuchung, es gibt keinerlei Standards. „Ob Betroffene einbezogen werden, welche Disziplinen beteiligt sind entscheidet der jeweilige Diözesanbischof. So haben wir Untersuchungen, deren Vollständigkeit getrost angezweifelt werden kann“ vermutet Jutta Lutterbey von der kfd in Münster.
„Wir glauben, dass die Kirche selbst nicht in der Lage ist, die in ihren eigenen Reihen verübten Taten sexualisierter Gewalt angemessen aufzuklären. Der Staat ist hier gefragt!“, fordert Marie-Theres Jung von der kfd in Aachen. Es geht darum, auch in NRW eine unabhängige Aufklärungskommission zu installieren. Außerdem müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die es staatlichen Kommissionen ermöglichen, Akteneinsicht zu bekommen.
Die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte ist Aufgabe des Staates. „In Bezug auf das Recht auf körperliche und (seelische!) Unversehrtheit muss der Staat auch gegenüber den Kirchen eine aktivere Rolle einnehmen“ fordert Barbara van de Lücht von der kfd in Essen.