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Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?

Diskussion mit kfd und Familienbildungsstätte Borghorst über die „Lebensphase Sterben“

Mit mehr als 50 Personen war der Sonntags-Talk in der Nikomedes-Kirche in Borghorst gut besucht. Am 7. November 2021 diskutierten Prof. Dr. Ulrich Lüke (Krankenhaus-Seelsorger Münster), Kerstin Böing (Seelsorgerin im Hospiz), Johannes Eising (Hausarzt und Palliativmediziner, Rheine).

Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben? Diese Frage, die aktuell wieder im Fokus steht, beantwortete das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 mit „ja“. Aber wie sehen das Menschen, die Sterbende begleiten – aus dem medizinischen Bereich, im Hospiz, in der Seelsorge?

In der Kooperationsveranstaltung der kfd auf regionaler und auf Bistumsebene zusammen mit der Familienbildungsstätte Borghorst überwogen mehrheitlich kritische Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgesetzes.

Sowohl der Palliativmediziner Johannes Eising als auch der als Krankenhausseelsorger tätige Theologe Prof. Lüke betonten, dass es in 99 % aller Fälle möglich sei, PatientInnen Schmerzen zu nehmen. Sich selbstbestimmt mit Hilfe Dritter das Leben nehmen zu können, würde gerade die Ärzteschaft vor große Probleme stellen, da es ihre Aufgabe sei, zu heilen und nicht zu töten.
Auch Kerstin Böing wusste aus ihrer mehr als 16-jährigen Erfahrung im ambulanten Hospizdienst zu berichten, dass gut begleitete und versorgte PatientInnen nicht mehr den Wunsch nach Sterbehilfe äußerten.
Hierzu wurde kritisch angemerkt, dass leider Palliativmedizin und Hospiz für viele Menschen nicht erreichbar und zugänglich sind, da ihre Verbreitung in Deutschland noch lange nicht flächendeckend gegeben sei.

Aus dem Publikum kam die Frage, ob es nicht möglich und wünschenswert sei, dass ein neues Berufsbild entstände. Ähnlich wie Hebammen den ganzen Prozess des Geborenwerdens begleiten und unterstützen, könnte doch ein Beruf für das Lebensende entstehen.

Zu kurz kam die Frage, ob die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes ausreichend bedachten hätte, inwieweit gesellschaftlich ein wirtschaftlicher Druck entstehen könne, die Kosten langfristiger Pflege zugunsten von Sterbehilfe zu senken.

Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nun ein Gewinn für ein Selbstbestimmungsrecht über das Lebensende? Oder birgt es mehr Gefahren als Chancen? Die Auseinandersetzung hierüber wurde fundiert angestoßen.

Die  Wortbeiträge wurden durch drei Musikbeiträge von Volker Leiß (Flöte) und H.J. Waterkamp (Gitarre) stimmungsvoll ergänzt.
Die Veranstaltung wurde gestreamt und kann hier angesehen werden ...

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